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Basel II

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Grundsätzlich sind die Regelungen von Basel II für Banken und nicht für Unternehmer vorgesehen, allerdings ergeben sich aus Basel II Änderungen in der Kreditpolitik der Banken, welche natürlich Auswirkungen auf die Unternehmen mit sich bringen kann.

Durch Basel II wird die derzeit einheitliche zu unterlegende Eigenmittelquote von Banken für vergebene Kredite von 8 % dem individuellen Risiko des Unternehmens durch Zu- und Abschläge angepasst. Dadurch soll es zu einer feineren Differenzierung bei der Beurteilung der Kreditnehmerbonität kommen. Diese stellt eine Grundlage für das Eigenmittelerfordernis der Kreditinstitute dar.

Grundlagen für eine realitätsnahe Beurteilung sind Transparenz und Offenheit im Dialog zwischen Kunde und Bank. Dies gilt sowohl für uns als Bank, da wir eine hohe Verantwortung bei der Analyse der Bilanz- und Finanzdaten der Unternehmen tragen, als auch für die Unternehmen selbst, die dazu beitragen müssen, dass alle relevanten Unternehmensdaten in die Bewertung einfließen. Das Ergebnis dieser Analyse bestimmt wesentlich den Risikofaktor eines Unternehmens und damit einerseits die Eigenkapitalunterlegung für uns als Bank sowie andererseits die Konditionengestaltung für den Kunden.

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