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EU-Binnenzahlungsverkehr
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Seit 1.7.2003 sind Euro-Überweisungen innerhalb der EU so günstig wie Inlandsüberweisungen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Der Grundsatz der Gebührengleichheit gilt ausschließlich für Aufträge, die alle genannten Voraussetzungen erfüllen. Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass wir alle Aufträge, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, zu den Konditionen des Auslandszahlungsverkehrs abwickeln müssen. Achtung: Entnehmen Sie nähere Details zum EU-BZV dem Infofolder unter "Downloads". |
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