Das Wesen eines Factoring-Geschäftes besteht darin, dass der Factor auf Grund vertraglicher Vereinbarungen (Rahmenvertrag einschließlich einer Bevorschussungslinie) kurzfristige, offene Forderungen seiner Kunden ankauft. Da die Kaufpreisfälligkeit der Forderung erst zum Stichtag der Fälligkeit der Forderung erfolgt, ist mit diesem in der Regel eine Bevorschussungslinie in Höhe von i.d.R. 80 % des Nominales der Forderung verbunden. Die Rückzahlung der Bevorschussung erfolgt im Regelfall durch den Schuldner des Kunden, der angewiesen wird, an den Factor zu zahlen (Factoring erfolgt derzeit grundsätzlich in offener Form, d.h. mit Drittschuldnerverständigung).
Factoring kann als Finanzierungsgeschäft gesehen werden, obwohl es sich der Rechtsnatur nach nicht um eine Finanzierung, sondern um einen Kauf handelt. Der wesentliche Unterschied zwischen sonstigen Arten des Forderungsankaufes (siehe hierzu unter „Forderungsankauf“, „Top-Down Forderungsankauf“) und Factoring über die Raiffeisen Factor-Bank AG ist deren Spezial-EDV. Diese macht eine taggleiche Abwicklung auf Ebene der einzelnen Forderung möglich.
Vorteile für den Kunden:
sofortige Liquidität bei Fakturierung
Ausnützung von Einkaufsvorteilen
umsatzdynamische Finanzierung
Finanzierungsrahmen passt sich den Umsätzen an
Auslagerung des Debitorenmanagements
effiziente Durchführung des Mahn- und Inkassowesens von dritter Hand verringert die Außenstandsdauer
Übernahme des Ausfallsrisikos möglich
Entlastung der Kreditlinien bei Banken
mögliche Verbesserung des Bilanzratings
durch Bilanzverkürzung durch den rechtswirksamen Verkauf der Forderungen verbleiben lediglich die 20% nicht finanzierte Forderungen in der Bilanz (abhängig vom Bilanzierungsmodell)
Weitere Informationen zum Thema Factoring finden Sie auf der Homepage der Raiffeisen Factor-Bank AG unter www.raiffeisen-factorbank.at