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Raiffeisen Zentralbank
Österreich AG

Am Stadtpark 9
A-1030 Wien

Telefon: +43-1-71707-0 Fax: +43-1-71707-1715
INCOTERMS

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Um Auslegungsprobleme bei im Außenhandel verwendeten Handelsklauseln zu vermeiden, gibt es die international geltenden INCOTERMS.

Hier sind die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer sowie Übergang der Kosten bzw. Risken vom Verkäufer auf den Käufer beim Warentransport geregelt.

Die Broschüre der derzeit gültigen Fassung ‚Incoterms 2000‘ können Sie bei der ICC Austria Internationale Handelskammer, Wien unter der Publikationsnummer 560 anfordern.

Incoterms 2000:

FÜR SÄMTLICHTE TRANSPORTARTEN GEEIGNET:

EXW Ab Werk (...benannter Ort)

FCA Frei Frachtführer (...benannter Ort)

CPT Frachtfrei (...benannter Bestimmungsort)

CIP Frachtfrei versichert (...benannter Bestimmungsort)

DAF Geliefert Grenze (...benannter Ort)

DDU Geliefert unverzollt (...benannter Bestimmungsort)

DDP Geliefert verzollt (...benannter Bestimmungsort)

 

NUR FÜR SEE- UND BINNENSCHIFFSTRANSPORT GEEIGNET:

FAS
Frei Längsseite Schiff (...benannter Verschiffungshafen)

FOB Frei an Bord (...benannter Verschiffungshafen)

CFR Kosten und Fracht (...benannter Bestimmungshafen)

CIF Kosten, Versicherung, Fracht (...benannter Bestimmungshafen)

DES Geliefert ab Schiff (...benannter Bestimmungshafen)

DEQ Geliefert ab Kai (...benannter Bestimmungshafen)

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