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Raiffeisen Zentralbank
Österreich AG

Am Stadtpark 9
A-1030 Wien

Telefon: +43-1-71707-0 Fax: +43-1-71707-1715
Das Akkreditiv

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Wir bearbeiten sowohl für inländische als auch internationale Kunden eine breite Palette dokumentärer Produkte und bieten fachliche Unterstützung bereits ab den ersten Vertragsverhandlungen bis zur endgültigen Zahlungsabwicklung.

Durch unsere kundenorientierte Organisation ist eine individuelle und effiziente Betreuung gewährleistet.
Das Akkreditiv ist ein ausgezeichnetes Instrument, um viele Risken im internationalen Geschäft auszuschalten.

Es ist die Verpflichtung einer Bank, für Rechnung des Importeurs (=Akkreditivauftraggeber) innerhalb einer vereinbarten Frist an den Exporteur (=Akkreditivbegünstigter) gegen Vorlage genau vorgeschriebener Dokumente Zahlung zu leisten (bei Sicht oder durch hinausgeschobene Zahlung), sofern die Akkreditivbedingungen erfüllt sind. Das Zahlungsversprechen kann ergänzt werden durch das der Bank des Begünstigten (=bestätigtes Akkreditiv).

Akkreditive unterliegen den Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive der Internationalen Handelskammer, Paris, welche bei ICC Austria Internationale Handelskammer, Wien bestellt werden können.
Seit 1.7.2007 sind die ERA 600 in Kraft.

Wir wickeln für Sie alle Arten des Akkreditivgeschäftes ab.

Hier einige Beispiele:

  • Importakkreditiv
    Wir eröffnen Akkreditive gem. Ihrem Auftrag
    Antragsformular unter Downloads

  • Exportakkreditiv
    Wir avisieren Ihnen Akkreditive mit/ohne Hinzufügung unserer Bestätigung.

Sie wollen wissen, worauf Sie bei Akkreditiv-Erhalt zu achten haben bzw. möchten vor Dokumenteneinreichung sichergehen, dass die von Ihnen eingereichten Dokumente den ERA 600 der IHK Paris entsprechen. Im Downloadbereich finden Sie die Checkliste Akkreditiv

Weiters haben wir für Sie im Downloadbereich ein Dok.Einreichformular und ein Trattenformular.

  • Akkreditiv-Übertragung (Transfer) 
    Der Anspruch aus dem Exportakkreditiv kann vom Zwischenhändler an seinen Lieferanten übertragen werden, wenn das Akkreditiv als übertragbar gekennzeichnet ist.
    Übertragungsauftrag unter Downloads.
  • Gegenakkreditiv (Back-to-back)
    Auf Basis eines Exportakkreditives lässt der Zwischenhändler seinem Lieferanten ein eigenes Importakkreditiv erstellen

  • Öl-Akkreditive

  • Komplexe u. strukturierte Gegengeschäftstransaktionen


Sie wünschen eine professionelle Abwicklung Ihrer Akkreditivgeschäfte – wenden Sie sich an uns!

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