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Forschungsförderungsges. (FFG)

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Die Förderungstätigkeit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) umfaßt den Bereich der Forschung und Entwicklung. Es werden Projekte gefördert, die für Österreichs Wirtschaft bedeutend sind, d.h. es bestehen Förderungsmöglichkeien für innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte aus allen technologischen Bereichen, die wirtschaftlich verwertet werden können.

Durch die Förderung werden Sie in die Lage versetzt, Ihre Forschungsaktivität zu erweitern oder zu beschleunigen.

Voraussetzungen:

  • das Projekt selbst darf nicht nur eine "Idee" sein, sondern muß ein genau festgelegtes Ziel und einen detaillierten Arbeitsplan aufweisen
  • das angestrebte Ziel muß ein wesentliches Neuheitselement aufweisen, d.h. es darf nicht bloß vorhandene Produkte oder Verfahren nachahmen oder unwesentlich verbessern.
  • die wirtschaftlichen und technischen Vorteile müssen durch ungefähre Kosten/Nutzenabschätzungen bezifferbar sein.
  • die Projektgröße muß in einer vertretbaren Relation zur Leistungsfähigkeit des Einreichers stehen.

Im allgemeinen werden 50 % der genehmigten Gesamtkosten eines Projektes durch einen Mix aus Förderungsbeiträgen, FFG-Darlehen, Kreditkostenzuschüssen und Haftungsübernahmen finanziert. Das FFG-Darlehen ist derzeit mit 2 % verzinst und nach 2 - 3 Jahren nach Projektende zurückzuzahlen. Die restlichen 50 % sind vom Förderungsnehmer aus Eigen- und Fremdmittel aufzubringen.

Beispiel einer FFG-Projektfinanzierung:
50% Fremd- oder Eigenmittel
20% Zuschuss
30% Darlehen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft.

Links zum Thema
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