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Transferrisiko bedeutet, daß die Projektgesellschaft durch staatliche Maßnahmen (z.B. Moratorium) daran gehindert wird, lokale Währung gegen die Kreditwährung einzutauschen uns ins Ausland zu transferieren, um damit das aufgenommene Kapital zu bedienen.
Mögliche Varianten zur Absicherung des Transferrisikos sind wie folgt:
- Es werden nur jene Projekte finanziert, die Exporterlöse in Hartwährung erzielen, welche durch die ausländischen Abnehmer direkt an Bank gezahlt werden, sodaß der Projektcashflow nie in das Risikoland gelangt. (Hinweis: zumeist erforderliche Zentralbankgenehmigung!)
- Das Transferrisiko wird durch staatlichen Exportversicherer, am privaten Versicherungsmarkt oder durch MIGA abgedeckt. (Hinweis: Selbstbehalt!)
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Kofinanzierung mit Internationalen Finanzierungsinstituten (siehe EBRD, IFC)
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