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Forderungsankauf
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Bei Forderungsverkäufen verkaufen Lieferanten ihre Forderungen (für die sie ein Zahlungsziel vereinbart haben) gegenüber einzelnen Abnehmern an RZB. Der Verkauf und die Auszahlung des Kaufpreises für die Forderung erfolgt nach vertragsgemäßer Lieferung gegen Nachweis der diesbezüglich vereinbarten Dokumente. Man unterscheidet zwischen einem Forderungsverkauf mit Regress (bei dem der Forderungsverkäufer für die Richtigkeit und Einbringlichkeit der Forderung haftet) und dem Forderungsverkauf ohne Regress (bei dem der Forderungsverkäufer nur für die Richtigkeit der Forderung haftet; das heißt das Delcredere-Risiko des Abnehmers trägt die RZB). Schematischer Ablauf
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